Steuerentlastung für Unternehmen durch Erweiterung des Verlustrücktrags auf 3 Jahre

10.03.2021


Petra Guttenberger,
Landtagsabgeordnete der CSU, sieht die Entwicklungen für viele Betriebe in unserem Land mit großer Sorge.

Zielsetzung der CSU-Fraktion sei es deshalb, den Zeitraum für den steuerlichen Verlustrücktrag von derzeit einem Jahr auf drei Jahre zu verlängern, damit die Verluste von 2020 bis ins Jahr 2017 zurückgetragen werden könnten und eine Verrechnung mit den Gewinnen von 2021 bis 2018 erfolgen kann.


„Für kleine und mittelständische Betriebe würde dies die Liquidität wesentlich verbessern“, ist Guttenberger überzeugt.

Im aktuell im Bundesrat behandelten 3. Corona-Steuerhilfegesetz ist zwar eine Verdoppelung des steuerlichen Verlustrücktrags von 5 auf 10 Mio. € vorgesehen, allerdings ist der Zeitraum nach wie vor auf ein Jahr beschränkt.

„Für einen Neustart und für das Überleben braucht der Mittelstand ausreichend Liquidität“, sagt die Abgeordnete.

„Nur wenn der Verrechnungszeitraum für die Verlustrückträge deutlich in die Zeit vor der Krise ausgeweitet wird, kann eine Verrechnung zwischen den Verlusten während der Krise mit den Gewinnen vor der Krise wirklich erfolgen.

Als langjährige Juristin in der Steuerverwaltung ist es mir sehr bewusst, wie wichtig es ist, ohne staatliche Förderung und ohne weitere Kredite aus eigener Kraft wirtschaftliche Stabilität zu erreichen.“