Freistaat Bayern entlastet Familien – 01. April 2019 ist ein wichtiger Tag

09.04.2019


Die Entlastung bei den Kindergartenbeiträgen war schon lange ein wichtiges Thema, betont Petra Guttenberger, Landtagsabgeordnete der CSU. Das Besondere am bayerischen System ist, dass kein zusätzlicher Antrag erforderlich ist und damit die Eltern nicht nur finanziell, sondern auch vom bürokratischen Aufwand entlastet werden.

Ab dem 01. April diesen Jahres wird für alle Kinder ein Beitragszuschuss gewährt, die sich bereits im Berechtigungszeitraum befinden. Dieser Berechtigungszeitraum ist der Zeitraum zwischen dem 01. September des Jahres, in dem das Kind das dritte Lebens¬jahr vollendet und der Einschulung. Das heißt, dass Kinder, die im Jahr 2018 und früher das dritte Lebensjahr vollendet haben, den Beitragszuschuss ab dem 01. April erhalten werden, während Kinder, die erst 2019 drei Jahre werden, einen Beitragszuschuss ab September bekommen. Es wäre deshalb sehr wünschenswert, wenn die Träger und Gemeinden für die betreffenden Kinder bereits ab 01. April die Elternbeiträge um den Zuschussbetrag von 100 Euro pro Monat senken würden. Statt mittels eines beson¬deren Antrags erfolgt die Beantragung durch den Träger der Einrichtung über das online-gestützte Abrechnungssystem KiBiG.web, so dass dieser Beitragszuschuss problemlos allen nach dem BayKiBiG geförderten Kindertagesstätten gewährt wird.

„Bei einer Buchungszeit von 6 Stunden führt der Zuschuss bei der Mehrzahl der Kindergartenkinder zur Beitragsfreiheit, ansonsten zu einer deutlichen finanziellen Entlastung. Damit wird die hohe Betreuungsquote in den Kindergärten und damit die Planungssicherheit der Familien nachhaltig und dauerhaft gesichert“, ist Guttenberger überzeugt. Zudem würden Hürden, Kindertagesbetreuung in Anspruch zu nehmen, abgebaut. „Auch die Frage nach den Abschlagszahlungen ist von großer Relevanz, weiß Guttenberger. Sobald der Haushalt beschlossen ist, ist mit einem Sonderabschlag zu rechnen, der nach derzeitiger Planung Anfang Juni 2019 ausgezahlt werden kann.

„Mir ist es deshalb als Haushaltsgesetzgeber wichtig, schnellstmöglich  einen gesicherten Haushalt zu haben, damit all die wichtigen Projekte auch zielsicher unterstützt werden können. Wir wollen in die Familien und nicht in die Bürokratie investieren und haben uns deshalb für ein unbürokratisches Verfahren entschieden, ist Guttenberger überzeugt.