Petra Guttenberger, Landtagsabgeordnete der CSU, freut sich sehr, dass seit März bis voraussichtlich 30. September 2023 die Bayerische Energiehärtefallhilfe für Unternehmer durch die Unternehmen selbst oder einen qualifizierten Dritten beantragt werden können.
Die Förderung erfolgt unabhängig von Branche und Rechtsform, auch gemeinnützige Unternehmen können davon profitieren, die Unternehmen müssen vor dem 31.12.2021 gegründet worden sein und ihren Sitz in Bayern haben.
Es handelt sich dabei um eine Billigkeitsleistung in Form eines Zuschusses. Die Bundesmittel für Bayern belaufen sich auf 155,5 Mio. €.
Ausführliche Informationen gibt es unter www.stmwi.bayern.de/foerderungen/energie-haertefallhilfe
„Werktags steht von 8:00 bis 18:00 Uhr unter 089 / 579 05 005 eine telefonische Hotline zur Verfügung, unter der schnellstmöglich Informationen erreichbar sind“, betont Petra Guttenberger.