Am "Girls and Boys Day" neue Wege für die Berufswahl entdecken

Petra Guttenberger, Landtagsabgeordnete der CSU, wertet es als eine erfreuliche Entwicklung, dass in den vergangenen Jahren eine Steigerung der weiblichen Fachkräfte in technischen Berufen beobachtet werden konnte, sieht aber trotzdem den Anteil in den Bereichen Technik, Handwerk, Naturwissenschaften und IT nach wie vor als verbesserungsbedürftig an.


Fürth wird Bildungsregion


Petra Guttenberger, Landtagsabgeordnete der CSU, freut sich sehr, dass Fürth das Qualitätssiegel „Bildungsregion in Bayern“ erhält.

Start des Bayerischen Demenz Surveys

Petra Guttenberger, Landtagsabgeordnete der CSU, ist überzeugt, dass mit diesem Startsignal ein entscheidender Schritt in der Versorgungsforschung für Demenzkranke ermöglicht wird. Die Förderung des Projekts geht auf einen Antrag der CSU-Landtags­fraktion zurück.


Mehr Geld für Bayerns Feuerwehren


Petra Guttenberger, Landtagsabgeordnete der CSU, freut sich sehr, dass durch die geänderten Förderbestimmungen für die Feuerwehren in Bayern rund 6,5 Millionen € mehr Geld für Fahrzeuge und Gerätehäuser auch für die Stadt und den Landkreis Fürth zur Verfügung stehen.

Hardenberg-Gymnasium wird Pilotschule für die Mittelstufe plus

Das Hardenberg Gymnasium Fürth ist eine von 47 Pilotschulen für die Mittelstufe Plus. Dies gab Bildungsminister Dr. Ludwig Spaenle heute bekannt. Für Petra Guttenberger, Landtagsabgeordnete der CSU, eine gute Wahl: „Die Mittelstufe Plus ist ein zukunftsweisendes Konzept, das Schülerinnen und Schülern mit dem entsprechenden pädagogischen Bedarf mehr Lernzeit ermöglicht. Die Teilnahme des Hardenberg Gymnasiums Fürth am Pilotverfahren ermöglicht es, direkt vor Ort erste Erfahrungen mit dem Konzept zu sammeln.“


Ehrenamtliche sind nicht Lebensmittelunternehmer im Sinne der Lebensmittelinformations-verordnung


Petra Guttenberger, Landtagsabgeordnete der CSU, freut sich, dass ihr die Bayerische Staatsministerin für Umwelt und Verbraucherschutz mitgeteilt hat, dass Tätigkeiten, wie der gelegentliche Umgang mit Lebensmitteln und deren Lieferung, das Servieren von Mahlzeiten und der Verkauf von Lebensmitteln durch Privatpersonen, z.B. bei Wohltätigkeitsveranstaltungen oder auf Märkten und Zusammenkünften auf lokaler Ebene, nicht in den Anwendungsbereich der Lebensmittelinformationsverordnung fallen.