Steuertipps für Vereine
Steuerrecht für Vereine – Kurzfassung
Liebe Freundinnen und Freunde,
immer wieder werden aus den verschiedensten Vereinen steuerrechtliche Fragen an mich herangetragen.
In Form dieser kleinen Zusammenfassung möchte ich Ihnen ein Stück weiterhelfen und stehe als Ansprechpartnerin jederzeit gerne zur Verfügung.
Gemeinnützige Vereine genießen weitgehende Steuerbefreiungen und Vergünstigungen.
Hierzu gehören insbesondere:
• Grundsätzliche Befreiung von Körperschaft- und Gewerbesteuer
• Teilweise Befreiung von der Umsatzsteuer oder Anwendung des ermäßigten
Umsatzsteuersatzes i.H.v. 7%
• Grundsätzliche Befreiung von der Erbschaftsteuer
• Möglichkeit zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen)
Ausgenommen hiervon sind allerdings die sog. wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe (wiG) eines gemeinnützigen Vereins (z.B. Betrieb einer Vereinsgaststätte, Vereinsfeste, Basare, Flohmärkte, Werbung). Diese Aktivitäten unterliegen grundsätzlich voll der Besteuerung (Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer).
Konkret gelten folgende Grenzen:
• Körperschaft- und Gewerbesteuerpflicht tritt nur ein, wenn der Verein
- über 45.000 Euro Einnahmen aus dem wiG jährlich erzielt und
- einen Gewinn über 5.000 Euro im wiG erwirtschaftet
• Bei einem Verein wird – wie bei jedem Unternehmer – die Umsatzsteuer nicht
erhoben, wenn der Gesamtumsatz
- im Vorjahr 22.000 Euro nicht überschritten hat und
- im laufenden Jahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht überschreiten wird
Auch Vereine müssen ihre Steuererklärung grundsätzlich elektronisch einreichen (Verfahren ELSTER). Nur in Härtefällen ist eine Abgabe auf Papier erlaubt. Dies beruht auf bundesgesetzlichen Vorgaben, welche für die bayerische Finanzverwaltung bindend sind. Mit einem Informationsschreiben des zuständigen Finanzamts werden steuerbegünstigte Vereine in der Regel über die turnusmäßige Überprüfung informiert; dabei wird den Vereinen mitgeteilt, welche notwendigen Unterlagen bis wann einzureichen sind.
Weitere wichtige Detailinformationen können der Broschüre „Steuertipps für Vereine“ des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat entnommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Guttenberger, MdL