Thema des Monats
Ewiges Leben im Internet?
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Verbraucherinnen und Verbraucher,
Digitaliierung ist aus unserem Leben nicht hinwegzudenken.
Nur wenige machen sich Gedanken, was mit ihren Daten aus Online-Banking, Social Media, Cloud-Speichern u.Ä. geschieht, wenn sie verstorben sind.
In der Cloud gespeicherte Erinnerungsfotos können dann unwiederbringlich verloren gehen, während Abo-Verträge still und leise weiter Kosten verursachen.
Die Rechtslage im Bereich Erbrecht ist hier eindeutig und der Erbe erbt auch digitale Online-Konten und Online-Verträge, wie 2018 der Bundesgerichtshof noch einmal ausdrücklich bestätigt hat.
Die eindeutige gesetzliche Regelung trifft aber dann auf enorme technische Hürden.
Ohne Passwörter ist der Zugang nicht möglich und Dienstleister dürfen diese Zugangsdaten nicht ohne weiteres herausgeben.
Besonders heikel ist die Situation im Bereich der Kryptowährungen, da derjenige, der den Private-Key nicht kennt, keinen Zugang mehr hat, weder zu Lebzeiten noch im Fall des Erbens.
Wichtig wäre deshalb eine klare Nachlassliste mit folgenden Angaben:
Auflistung der Online-Konten, der Zugangsdaten und der Wünsche zum weiteren Umgang mit diesen Daten.
Wichtig ist auch, dass dies sicher verwahrt wird.
Bei Google, Apple und Meta finden sich bereits heute kostenlose Werkzeuge, in denen genau diese Fragen geklärt werden können, also wo sind die Konten, was soll mit ihnen geschehen und wie erhält man zu ihnen Zutritt.
Nur gilt auch hier: Vielen ist dies nicht bekannt bzw. das Thema wird so lange hinaus geschoben, bis es zu spät ist.
Klar ist natürlich, dass eine solche Verfügung weder einen Erbvertrag noch ein Testament ersetzt.
Wichtig ist es aber, diese Verfügungen rechtzeitig zu treffen und dann entspannt auf seinen 100-jährigen Geburtstag zu warten.
Ihre
Petra Guttenberger, MdL
