Keine "Außengastronomie-Verordnung" für die Freischankflächen

09.05.2014

Petra Guttenberger, Landtagsabgeordnete der CSU, bedauert, dass der Vorstoß der Opposition, eine Verordnung analog der Biergartenverordnung auf den Weg zu bringen, um den Ausschank im Bereich der Freiflächen in Städten bis 23.00 Uhr sicherzustellen zu können, im Landtag nicht erfolgreich war.



„Ich selbst habe diesem Antrag zugestimmt, betont Guttenberger, „da es aus meiner Sicht ein möglicher Weg gewesen wäre, um vor Ort Planungs- und Rechtssicherheit zu schaffen“.

In der Diskussion zeigte sich, dass man bayernweit davon ausgeht, dass bei Runden Tischen eine Einigung auf 23.00 Uhr ohne weiteres möglich sei.

„Mir wird es nun ein Anliegen sein“, stellt Guttenberger klar, „für eine Regelung im Rahmen des Immissionsschutzgesetzes in meiner Fraktion zu werben.

Mehrere Bundesländer, darunter Nordrhein-Westfalen, das über eine sehr stark geprägte städtische Struktur verfügt, haben diesen Weg gewählt und überlassen es dann innerhalb gesetzlich festgelegter Gremien – meist 23.00 Uhr – den Gemeinden vor Ort darüber unter allen Abwägungen aller Gesichtspunkte zu entscheiden, ob der Ausschank auf der jeweiligen Freifläche bis 23.00 Uhr, oder zu besonderen Anlässen, darüber hinaus erfolgen kann.

Auch eine Beschränkung im konkreten Einzelfall könnte durch die Kommune geregelt werden.