Gleichbehandlung auf dem Frankenschnellweg gefordert

21.11.2014

Auf fast allen Teilabschnitten des Frankenschnellweges zwischen Nürnberg und Erlangen besteht zum Schutze der Anwohnerinnen und Anwohner vor Lärm eine Geschwindig-keitsbegrenzung auf 80 km/h. Diese gilt jedoch nicht für die Bürgerinnern und Bürger, die zwischen Stadtgrenze Nürnberg und dem Autobahnanschluss Fürth Ronhof wohnen und es stellt sich seit langem die Frage, warum gerade auf dieser Strecke keine Beschränkung gilt.



Die Fürther Landtagsabgeordnete Petra Guttenberger, ebenso wie der Oberbürgermeister Dr. Thomas Jung, können diesbezüglich auf einen umfassenden Schriftwechsel mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr verweisen.

„Leider sind wir mit unserem Vorstoß bislang immer daran gescheitert, dass die Voraussetzungen der StVO für eine solche Einschränkung nach den, dem Staatsministerium vorliegenden Unterlagen, nicht vorlagen“, betont Guttenberger.

Nunmehr wurde die Angelegenheit im Petitionsausschuss behandelt.

Auf Antrag von Landtagsabgeordneten Walter Nussel, CSU, erfolgte nun am 21.11.2014 ein Ortstermin, an dem auch Markus Ganserer, Landtagsabgeordneter Bündnis 90 / Die Grünen, teilnahm. Walter Nussel legte klar, dass es ihm darum gehe, sich von den tatsächlichen Umständen ein eigenes Bild zu machen, das er dann in die Entscheidung des Petitionsausschusses einbringen könne.

In intensiven Gesprächen machten die Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem zuständigen Abteilungsleiter des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr, sowie Vertretern der Regierung und der Autobahndirektion deutlich, warum die Zahlen und die Situations-einschätzungen, von denen man bislang ausgegangen sei, wohl nicht mehr auf dem aktuellen Stand sind und deshalb zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger eine Beschränkung auf 80 km/h entlang des Frankenschnellweges zwischen Stadtgrenze und Fürth Ronhof erforderlich sei.

Ich gehe davon aus, betont Guttenberger, dass damit im Petitionsausschuss die Entscheidung auf eine breitere Erfahrungsbasis gestellt werden kann und die nunmehr gewonnenen Informationen dazu beitragen, eine Lösung im Sinne unserer Bürgerinnen und Bürger zu finden.