Petra Guttenberger, Landtagsabgeordnete der CSU, hat mit großer Freude zur Kenntnis genommen, dass das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung zum Fürther S-Bahn-Verschwenk vom 16.10.2014, dessen Urteilsbegründung nunmehr vorliegt, ganz klar davon ausgeht, dass keine Eilbedürftigkeit bei der Baumaßnahme im Bereich des S-Bahn-Verschwenks vorliege.
Immer wieder wurde durch die Bahn die Behauptung aufgestellt, dass Fürth mit seinem Verfahren die S-Bahn-Entwicklung entsprechend blockiere und sich deshalb gegen die Interessen der Region stelle.
Aus den Gutachten, die von der Bahn im Gerichtsverfahren vorgelegt wurden, ergibt sich, dass bis zum 31.12.2019 der bisherige Umfang mit befriedigendem Ablauf abgewickelt werden könnte.
Das Gericht hat angekündigt, bis zum Frühjahr 2016 über das Hauptverfahren zu entscheiden.