Die Kommune ist am Zug –

02.06.2016


sagt Petra Guttenberger, Landtagsabgeordnete der CSU. Gemeinsam mit Hans Herold, MdL hat sie sich der Stimme bei der Beschlussfassung über die eingereichten Petitionen zum Thema Gustavstraße enthalten.


„Damit“, so Guttenberger, „wollen wir verdeutlichen, dass wir das Anliegen einer gesicherten Öffnungszeit in der Gustavstraße für berechtigt halten und uns eine lebendige Gustavstraße, die für Menschen aller Altersgruppen viel zu bieten hat, ganz besonders am Herzen liegt“.
 
Zur Wahrheit gehört aber auch, sagen die Abgeordneten, dass der VGH in seinem Urteil zu den Öffnungszeiten für Freischankflächen klargelegt hat, unter welchen Umständen in der Gustavstraße auch eine Öffnung bis 23.00 Uhr - bzw. zu besonderen Zeiten darüber hinaus – möglich ist. Staatsregierung und Landesgesetzgeber können sich nicht über die kommunale Planungshoheit hinweg setzen, betont auch Abgeord¬neter Herold und so, sagt Guttenberger, gäbe es auch bei veränderter Rechtslage, keine Möglichkeit einer längeren Öffnung, solange die Stadt Fürth nicht den Bebau¬ungsplan entsprechend ändert. In diesem war ein Kneipenstopp verhängt und eine besondere Schutzbedürftigkeit der Wohnbevölkerung vor Ort festgelegt worden.

Dass dies möglich sei, so die Abgeordneten, zeigen die Beispiele aus vielen Städten und Gemeinden, die Öffnungszeiten, die sogar über 23.00 Uhr hinausgehen, umgesetzt haben.

Für eine grundsätzliche Entscheidung, betonen beide, sei der Petitionsweg gerade nicht der richtige. Da immer wieder vorgetragen wird, das Land Rheinland-Pfalz habe das Thema "Freischankflächen" vorbildlich gelöst, hat Guttenberger zusammen mit Kolleginnen und Kollegen am 21.04.16 den Antrag 17/11163 auf den Weg gebracht. Sie wollen sich von der Staatsregierung berichten lassen, wie dort  durch Änderung des Immissionsschutzrechts die Öffnungszeiten gesichert werden, ohne bereits bestehende Übereinkommen in Kommunen zu gefährden. Zudem soll die Staatsregierung beauf¬tragt werden zu berichten, ob eine entsprechende Regelung in Bayern ebenfalls denkbar wäre.
 
Auf dieser Basis könnten dann gegebenenfalls weitere Schritte erfolgen.

(Foto: Markus Gertkemper)