Bessere Bedingungen für die Jugendarbeit

17.03.2017


„Das beste Programm gegen Radikalisierung ist eine gute Jugendarbeit“, ist Petra Guttenberger, Landtagsabgeordnete der CSU, überzeugt und teilt mit, dass der Landtag auf Antrag der CSU nunmehr ein besseres Gesetz beschlossen habe, damit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leichter und flexibler für die Jugendleitertätigkeit freigestellt werden können.

„Ich begrüße diese Entscheidung sehr, dass künftig z.B. auch stundenweise Frei-stellungen möglich sein können“, so die Abgeordnete.

Mit der Gesetzesänderung reagiert die CSU auf neue Gegebenheiten im ehrenamtlichen Bereich und im Arbeitsleben. Freistellungsmöglichkeiten sollen flexibel und der Freistellungsanspruch nicht mehr nach Tagen, sondern Veranstaltungen bemessen werden. Jugendarbeit sei in jedem Fall ein Gewinn für die Gesellschaft und ermöglicht, dass junge Menschen die Chancen durch ein eigenes ehrenamtliches Engagement aktivieren und zu Persönlichkeiten heranreifen, die die Gesellschaft mitgestalten wollen.

Bisher kann der Arbeitnehmer zum Zweck der Jugendarbeit für höchstens 15 Arbeits-tage und für nicht mehr als 4 Veranstaltungen im Jahr Freistellung verlangen. „Künftig“, so Guttenberger, „können sich die Freistellungen auf 12 Veranstaltungen verteilen.“ Der denkbare Gesamtumfang der Freistellung werde durch das Gesetz nicht erhöht.

Damit ist mehr Organisationsreferent- und Planungssicherheit verbunden, weil eine sogenannte Genehmigungsfiktion eingeführt wurde. Das heißt, ein Freistellungsantrag soll als Privileg gelten, wenn ihn der Arbeitgeber nicht gegenüber dem Antragsteller spätestens 2 Wochen vor Beginn des Freistellungszeitraums ablehnt.

Um auch den Bedenken aus dem Bereich der Wirtschaft entsprechend Rechnung zu tragen, habe man eine Überprüfung der neuen Regelung nach zwei Jahren vorgesehen, betont Guttenberger.

(BIld: Katharina Wachtler)