Gute Nachrichten für ehrenamtliche Retter

22.03.2018


Petra Guttenberger, Landtagsabgeordnete der CSU, freut sich sehr, dass heute im Bayerischen Landtag mit der Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes die Freistellung der Retter für Fortbildungen während der Arbeitszeit wesentlich erleichtert wurde.

In der Vergangenheit war es für ehrenamtliche Retter und Retterinnen oft mit hohen Hürden verbunden, sich während der Arbeitszeit vom Arbeitgeber für Fortbildungen freistellen zu lassen, betont Guttenberger.

Künftig wird der Arbeitgeber den Ausfall seines Mitarbeiters durch den Freistaat für vom Innenministerium anerkannte Fortbildungsveranstaltungen erstattet erhalten.

Auf der einen Seite weiß jeder, dass, wer ehrenamtlich zum Schutz der Bevölkerung arbeitet auch gut ausgebildet sein muss, auf der anderen Seite müssen gerade kleine und mittelständische Firmen auf die zuverlässige Anwesenheit ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zählen können.

Mit der jetzt gefundenen Regelung ist ein entsprechender Interessenausgleich  geglückt, ist Guttenberger überzeugt.

„Auf einen gesetzlichen Anspruch auf Freistellungen für Aus- und Fortbildungen haben wir aus gutem Grund verzichtet,“ erklärt Guttenberger, „da „ehrenamtlich-tätig" natürlich heißt, dass ein Großteil der Leistung außerhalb der Arbeitszeit erbracht wird.“

Bereits im vergangenen Jahr wurde im Bayerischen Landtag mit den Stimmen der CSU-Landtagsfraktion die gesetzliche Freistellung für „ehrenamtliche Helfer der Gefahrenabwehr" umfassend erweitert und somit die Ehrenamtler entsprechend unterstützt, die für die Sicherheit der Menschen in unserem Land vollen Einsatz bringen.