Das G10-Gesetz, also das Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses, berechtigt unter sehr engen Voraussetzungen die Verfassungsschutzbehörden zur Einschränkung des Post- und Fernmelde- sowie Briefgeheimnisses.
Die G10-Kommission ist eine mit drei Abgeordneten besetzte unabhängige Kommission, die im Vorfeld dieser Maßnahmen über deren Zulässigkeit entscheidet bzw. während des laufenden Verfahrens die Zulässigkeit kontrolliert.
„Ich freue mich sehr“, betont Guttenberger, „in dieses für den Verfassungsstaat wichtige Gremium berufen worden zu sein.“