Programm zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung steht zur Verfügung – hohe Zuschüsse können beantragt werden

21.12.2018


Petra Guttenberger, Landtagsabgeordnete der CSU, teilt mit, dass seit Anfang des Monats Fördermittel beantragt werden können, um Funklöcher bei der Mobilfunkversorgung zu schließen bzw. Gebiete aufzurüsten, die bislang noch völlig unversorgt sind.


Mitte November hatte die EU-Kommission das Bayerische Förderprogramm genehmigt, das bereits mit Kabinettsbeschluss vom 09.01.2018 auf den Weg gebracht wurde und damit das erste Mobil-Förderprogramm in Deutschland ist.

„Der Freistaat will mit dem Programm eine leistungsfähige digitale Infrastruktur in allen Teilen Bayerns schaffen, denn nur, wenn wir alle Landesteile gleichermaßen optimal mit Kommunikationstechnik versorgen, sind wir zukunftsfähig und schaffen auch eine gesicherte Basis für die Entwicklung im ländlichen Raum“, ist Guttenberger überzeugt.

Beim Bau von Masten in bisher unversorgten Gebieten unterstützt der Freistaat die Kommunen. Sie erhalten bis zu 80%, in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf sogar bis zu 90% Förderung.

Das Programm sei ein Angebot an die Kommunen und basiere auf Freiwilligkeit. „Ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Staat und seinen Kommunen heißt auch, dass wir niemanden vorschreiben können, sich hier in Sachen Mobilfunk zu bewegen“, betont die Abgeordnete. Die Kommunen können aufgrund des Programmes wählen, ob sie einen direkten Bauauftrag erteilen, oder eine Baukonzession vergeben. In der Bauauf-tragsvariante errichtet die Gemeinde den Mast selbst und vermietet ihn dann an die Netzbetreiber. Die volle technische Unterstützung erfolgt durch den Netzbetreiber. Nach Ablauf der Bindungsfrist ist die Kommune in der Lage den Mast zu verkaufen. Muster-ausschreibungen und Musterverträge stellt der Freistaat gerne zur Verfügung.

In der Baukonzessionsvariante kann ein Unternehmen eine Baukonzession erwerben und plant, baut und betreibt den Mobilfunkmast auf eigenes Risiko. Zu diesem Risiko sind auch Aufgaben der Standortsuche, Grundstückssuche, Zuwegung, Strom- und Datenanbindung zu zählen. „Interessierte Kommunen können sich an das Mobilfunkzentrum bei der Regierung der Oberpfalz wenden, das zentral für die Abwicklung des Förderprogrammes zuständig ist“, betont Guttenberger.

Inwieweit Versorgungslücken im Gemeindegebiet vorliegen, kann zudem anhand der Karte der Ist-Versorgung festgestellt werden, die unter www.mobilfunk.bayern abrufbar ist.

Gefördert werden kann jede Gemeinde, die bisher mit Sprachmobilfunk unversorgtes Gebiet aufweist und von den Netzbetreibern in den nächsten drei Jahren nicht verpflichtend oder eigenwirtschaftlich erschlossen wird.

„Wir wollen damit die konkrete Lebenssituation der Menschen und die Standortbe-dingungen für unsere Betriebe optimieren und damit insgesamt auch ländlichere Gebiete in Bayern zukunftsfähig machen“, betont Petra Guttenberger.