Schlüsseldienst–Abzocke: Das Ende eines strafbaren Geschäftsmodells ist in Sicht

10.02.2021

Petra Guttenberger, Landtagsabgeordnete der CSU, freut sich sehr, dass der Bundesgerichts-hof (BGH) mit seiner Entscheidung zum Thema Schlüsselnotdienste, die die Notsituation von Bürgerinnen und Bürgern für Forderungen nach überhöhten Rechnungsbeträgen ausnutzen, Wucher betreiben.

„Unseriöse Schlüsselnotdienste, die für eine einfache Türöffnung mehrere Hundert oder gar Tausend Euro abkassiert haben, sind seit vielen Jahren ein Dauerärgernis in meinem Bürgerbüro.


Durch massive Drohungen wurden oftmals Verbraucher dazu gebracht, diese überhöhten Rechnungsbeträge sofort in bar oder per EC-Karte zu begleichen.

Ein sehr massives Auftreten und die Drohung, die Tür sofort wieder zu verschließen entfalteten dabei den nötigen Druck, sagt Guttenberger.

Eine strafrechtliche Verurteilung solch unseriöser Täter wegen Wuchers war bislang rechtlich sehr umstritten, da neben der Zwangslage „ausgesperrt sein“ immer noch weitere Kriterien durch die Gerichte gefordert wurden.

Mit dem Urteil vom 14.01.2021 ist dies nun anders.

Der Bundesgerichtshof sieht allein durch das „ausgesperrt sein“ bereits eine Zwangslage vorliegen. Damit wird für die Ermittlungsbehörden die Möglichkeit geschaffen, effektiv gegen kriminelle Schlüsselnotdienste vorzugehen.

Wer sich also durch einen unseriösen Schlüsselnotdienst über den Tisch gezogen fühlt, kann fortan unter Berufung auf das Urteil vom 14.01.2021 einen Prozess anstrengen und sein überzahltes Geld zurückfordern.

Natürlich ist es besser, sich von vorherein an einen seriösen niedergelassenen Schlüssel-dienst zu wenden, der dann auch seriöse und belastbare Rechnungen stellt.