Petra Guttenberger, Landtagsabgeordnete der CSU, weist noch einmal darauf hin, dass sich hinsichtlich der Kinderkrankentage und des Kinderkrankengeldes bereits rückwirkend zum Januar erhebliche Verbesserungen für Familien ergeben haben.
„Ich bin mir sehr wohl bewusst, welche Herausforderungen geschlossene Kindertagesstätten, Quarantäneregeln, Distanzunterricht und Wechselunterricht für Familien darstellen“, sagt Guttenberger.
Bei erkrankten Kindern gilt natürlich nach wie vor die ärztliche Bescheinigungspflicht. Um dabei die ambulante Versorgung zu erleichtern, gelten vorübergehende Sonder-regeln zum Ausstellen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. Bis zu 7 Kalendertage darf hier telefonisch krankgeschrieben werden, wenn eine leichte Erkrankung der oberen Atemwege vorliegt. Diese Bescheinigung kann noch einmal telefonisch um 7 Kalendertage verlängert werden, wenn die Krankheit fortdauert.
Diese Regelungen gelten auch bis 30.06.2021 bei Erkrankung eines Kindes.
Für die Privatversicherten bleibt es bei der Regelung, die für die Entschädigung für den Verdienstausfall als Rechtsgrundlage das Infektionsschutzgesetz heranzieht.
„Wir alle hoffen auf baldigen Eintritt der Normalität und ich sehe hier viel, viel Licht am Ende des Tunnels“, betont Guttenberger. „Bis dahin müssen wir jedoch alles daran-setzen, Familien das Leben nicht zu erschweren, sondern – soweit es irgendwie geht – zu erleichtern“.