Abschiebehafteinrichtung am Münchner Flughafen: CSU-Fraktion bekräftigt Notwendigkeit und Nutzen

24.10.2019 | CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag

In der gemeinsamen Sitzung des Haushalts-, Rechts- und Innenausschusses hat die CSU-Fraktion deutlich gemacht, dass die Abschiebehafteinrichtung am Münchner Flughafen auch nach Auslaufen des aktuellen Mietvertrags dort bleiben soll und weiter benötigt wird.
Grund ist nach Ansicht der Fraktion die zentrale Bedeutung der Einrichtung für die bayerischen Abschiebeflüge. Sie ermöglicht kurze Wege und schnelle Reaktionszeiten und sorgt so für eine effiziente und schnelle Rückführung von Asylbewerbern ohne Bleiberecht.
 

Dazu Petra Guttenberger, Vorsitzende des Rechtsausschusses:
"Der große Vorteil einer Abschiebeeinrichtung am Flughafen besteht darin, dass es einen kurzen und effizienten Weg gibt, nicht Ausreisewillige in ihre Herkunftsländer zurückzuführen.“
 
„Deshalb halten wir diese Einrichtung für zwingend erforderlich und dringend notwendig zur Durchsetzung des geltenden Rechts“,
ergänzt der zuständige Berichterstatter im Haushaltsausschuss Steffen Vogel.
 
Für die CSU-Fraktion steht dabei generell fest, so Petra Guttenberger:
"Menschen die unter die Genfer Flüchtlingskonvention fallen, politisch verfolgt werden oder subsidär geschützt werden erhalten in Deutschland Asyl. So sieht es die gesetzliche Lage vor.
Wer aber keines dieser Kriterien erfüllt, der muss konsequenterweise unser Land wieder verlassen.“
 Den weiteren Weg für die Finanzierung der ab 2021 dann geplante dauerhaften, kombinierten Transit- und Abschiebehafteinrichtung am Flughafen wird der zuständige Haushaltsausschuss in der nächsten Sitzungswoche beraten.