Steuerentlastung für ehrenamtliche Feldgeschworene – Zusatzbelastung durch Kfz-Steuer beim Ehrenamt entfällt

31.01.2019


Petra Guttenberger, Landtagsabgeordnete der CSU, teilt mit, dass Feldgeschworene, die ihre begünstigten Fahrzeuge im Rahmen des Ehrenamtes einsetzen, für diese Einsätze künftig keine Kfz-Steuer entrichten müssen.

„Feldgeschworene sind ein wichtiger Bestandteil einer funktionierenden Bürgergesellschaft, die nicht nur die Ordnungsmäßigkeit der Vermessung überwachen, sondern in vielen Gebieten oft auch als Schlichter vor Ort wirken“, betont Petra Guttenberger.

In der Regel sind dies Landwirte, die immer dann, wenn sie ihre landwirtschaftlichen Fahrzeuge im Ehrenamt einsetzen, für diesen Bereich eine Steuer entrichten mussten.

Diese Regelung, dass die Mitglieder eines der ältesten kommunalen Ehrenämter in Bayern, die die Vermessung und Verwaltung bei der Abgrenzung von Grundstücken unterstützen, dann eine zusätzliche Steuer entrichten müssen, war nicht nur für die Feldgeschworenen nicht nachvollziehbar.

Nach dem bis Dezember geltenden Recht entfiel die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung für Landwirte immer dann, wenn sie vorübergehend ihre Fahrzeuge für diese ehrenamt¬liche Tätigkeit einsetzten. Nunmehr wurde diese ehrenamtliche Tätigkeit als Feldge¬schworene auf Drängen des Freistaates Bayern in den Katalog der zulassungsfreien Verwendungszwecke aufgenommen.

„Ein guter Schritt für das kommunale Ehrenamt, ebenso wie ein guter Schritt zur Entbürokratisierung“, betont Petra Guttenberger.

Die entsprechende Nachricht hat sie bereits an den Vorsitzenden der Feldge-schworenenvereinigung für Fürth Stadt und Land weitergeleitet.